Passende Funktionen wählen
Aktivitätsaufzeichnung, Bildschirmfreigabe und Gerätebegrenzung nach Prüfungszweck auswählen.
Mit der Aktivitätsaufzeichnung lassen sich Antworten und Schritte innerhalb von NineQuiz nachträglich ansehen. Soll auch sichtbar werden, wenn Teilnehmende einen anderen Tab, ein Fenster oder eine App öffnen, aktivieren Sie die Bildschirmfreigabe. Diese Funktion ist nur am Computer verfügbar.
Welche Antwort passt am besten zur beschriebenen Situation?
Das Prüfungsfenster war 18 Sekunden inaktiv
09:12Die Prüfungsverantwortlichen wählen jede Funktion einzeln. NineQuiz erfasst nur Daten zu den aktivierten Einstellungen.
Speichert Antworten und Bedienhandlungen in NineQuiz. Inhalte anderer Tabs, Fenster oder Apps werden nicht aufgezeichnet.
Beim Wechsel zu einem anderen Tab, Fenster oder Programm kann NineQuiz einen Screenshot zur späteren Prüfung erstellen. Nur am Computer.
Ein Versuch kann gleichzeitig nur in einem Browser oder auf einem Gerät fortgesetzt werden. Neue Tabs im selben Browser bleiben möglich.
Die Aufsicht beginnt erst nach der Aktivierung. Die Bildschirmfreigabe benötigt eine Browserfreigabe und funktioniert nur am Computer.
Bei aktivierter Bildschirmfreigabe kann NineQuiz den Bildschirm erfassen, sobald ein anderer Tab, ein Fenster oder eine App geöffnet wird. Bild, Versuch und Zeitpunkt bleiben eindeutig verbunden.
Die Aufnahme zeigt den sichtbaren Bildschirm beim Wechsel aus NineQuiz.
Aktivitätsaufzeichnung, Bildschirmfreigabe und Gerätebegrenzung nach Prüfungszweck auswählen.
Bei Bildschirmfreigabe müssen Teilnehmende einen Computer nutzen und vor Beginn die Browserberechtigung erteilen.
NineQuiz zeichnet ausschließlich die zuvor aktivierten Aktivitäten oder Bildschirmereignisse auf.
Ereignisse, Bilder, Antworten und Prüfungsordnung gemeinsam bewerten.
NineQuiz sieht nur den verwendeten Browser und Computer, nicht den gesamten Raum. Kein Fernaufsichtssystem kann jede Form externer Hilfe ausschließen.
Ein Fokuswechsel kann durch eine Systemmeldung oder einen Fehlklick entstehen. Umgekehrt beweist ein unauffälliges Protokoll nicht, dass keine Hilfe genutzt wurde. Entscheidend sind Kontext, Prüfungsregeln und eine menschliche Prüfung.
Ein Smartphone, Tablet oder weiterer Computer kann außerhalb des freigegebenen Bildschirms liegen.
Ausdrucke, Personen im Raum oder mündliche Hinweise erscheinen möglicherweise nie im Screenshot.
Netzprobleme oder gestoppte Freigaben erzeugen Datenlücken. Diese sind nicht automatisch ein Regelverstoß.
Zeitpunkt, Dauer, Häufigkeit und angrenzende Antworten sollten vor jeder Bewertung geprüft werden.
Am verlässlichsten ist die Aufsicht, wenn Bildungseinrichtung oder Unternehmen Geräte, Netzwerk, Raum und Ablauf kontrollieren.
✓Vorkonfigurierte Schul- oder Dienstgeräte einsetzen
✓Eine Aufsichtsperson im Raum vorsehen
✓Private Geräte vor Prüfungsbeginn weglegen lassen
✓Netzwerk, Konto und Bildschirmfreigabe in einem Probelauf testen
✓Regeln, Datenerfassung und Vorgehen bei Störungen vorab erklären
Aufsicht ist nur eine Schutzebene. Ein strukturierter Fragenpool macht das Teilen einzelner Antworten deutlich weniger nützlich.
Mehrere Aufgaben je Lernziel, Thema und Schwierigkeitsgrad hinterlegen.
Festlegen, wie viele Aufgaben je Thema und Niveau erscheinen; vollständig freie Zufallsauswahl vermeiden.
Unabhängige Aufgaben mischen, zusammengehörige Fall- oder Lesetexte in Reihenfolge belassen.
Realistische Fälle und wechselnde Daten prüfen Anwendung statt bloßes Auswendiglernen.
Genug Zeit für seriöse Arbeit geben, aber kein unnötig großes Suchfenster schaffen.
Pro Versuch werden 10 Grundlagen-, 20 Anwendungs- und 10 anspruchsvolle Aufgaben aus getrennten Gruppen gezogen. So entstehen unterschiedliche Prüfungen mit vergleichbarer Struktur.
Vorkonfigurierte Geräte, Aufsicht im Raum und ein großer Fragenpool bieten die zuverlässigsten Bedingungen.
Gleiche Browserkonfiguration, verwaltetes Netzwerk und ein Freigabecheck vor Beginn vereinfachen den Ablauf.
Aufsichtsdaten nur als Hinweis nutzen und mit Anwendungsaufgaben, Zufallsauswahl sowie gegebenenfalls einem Nachgespräch verbinden.
Oft reichen gemischte Fragen und Antwortoptionen; zusätzliche Aufsicht ist nicht immer verhältnismäßig.
NineQuiz verlangt keine Webcam und zeichnet weder Gesicht noch Raum auf. Erfasst werden Aktivitäten in NineQuiz und – nur nach Aktivierung und Freigabe – Inhalte des geteilten Computerbildschirms.
Eine Kamera kann Gesicht, Wohnung, Angehörige und Dokumente aufnehmen. Zugleich bleiben Geräte oder Personen außerhalb des Bildwinkels unsichtbar.
Lernende müssen Wohnung oder Klassenzimmer nicht dauerhaft filmen lassen.
Familie oder Mitbewohnende könnten ohne eigene Information im Bild erscheinen.
Kamera, Licht, Bandbreite, Behinderung oder Wohnsituation dürfen niemanden benachteiligen.
Wer unnötige Video- und Gesichtsdaten gar nicht erst erhebt, senkt das Risiko von Missbrauch und Datenpannen.
✓Ist eine direkte Raumbeobachtung erforderlich, sind ein beaufsichtigter Prüfungsort und verwaltete Geräte meist die passendere Lösung.
Schule, Hochschule, Arbeitgeber oder Prüfungsverantwortliche entscheiden über den Einsatz. Sie sollten Zweck, Umfang, Zugriffsrechte und Löschfrist vorab festlegen.
Nicht jede verfügbare Funktion ist für jede Prüfung erforderlich.
Aktive Funktionen, Datenarten, Zweck und Folgen einer verweigerten Berechtigung klar erklären.
Aufsichtsdaten nicht für Werbung oder sachfremde Verhaltensbewertungen verwenden.
Nur zuständige Personen dürfen Daten ansehen; Screenshots nicht unkontrolliert weitergeben.
Daten nach Benotung, Einspruchsfrist oder gesetzlicher Pflicht löschen.
Betroffene müssen Fehler melden und Ereignisse erklären können; keine automatische Sanktion.
E-Mails, Nachrichten, Dateinamen oder Benachrichtigungen können unbeabsichtigt sichtbar werden. Ein allgemeiner Hinweis auf eine „beaufsichtigte Prüfung“ reicht daher nicht.
✓Welche Funktionen aktiv sind und wann Screenshots entstehen
✓Wofür Bilder und Ereignisprotokolle verwendet werden
✓Wer innerhalb der Organisation Zugriff hat
✓Wie lange Daten gespeichert bleiben und wie Betroffenenrechte ausgeübt werden
✓Was bei verweigerter Freigabe, Verbindungsabbruch oder gestoppter Übertragung gilt
Ein Klick auf „Zustimmen“ genügt bei Minderjährigen nicht zwangsläufig. Schule und Träger müssen Rechtsgrundlage, Elternrolle und altersgerechte Information klären.
Welche Rechtsgrundlage und Informationspflicht gilt, hängt vom Verantwortlichen, Prüfungszweck und Standort der Teilnehmenden ab.
Verantwortliche benötigen eine tragfähige Rechtsgrundlage, klare Zwecke, angemessene Zugriffs- und Löschregeln sowie gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Einwilligung ist bei Abhängigkeitsverhältnissen nicht immer freiwillig.
Öffentliche Einrichtungen müssen insbesondere Zuständigkeit, Erforderlichkeit, Nachteilsausgleich und zulässige Alternativen nach dem jeweiligen Landesrecht klären.
Prüfen Sie, wann Sorgeberechtigte zu informieren oder einzubeziehen sind und welche weniger eingriffsintensive Alternative angeboten werden muss.
iDiese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Prüfungen mit hoher Tragweite sollten Datenschutz- und Rechtsstellen einbezogen werden.
Nein. Aktivitäten werden nur erfasst, wenn die Prüfungsverantwortlichen die Aktivitätsaufzeichnung einschalten.
Wählen Sie Aktivitätsaufzeichnung, Bildschirmfreigabe, Gerätebegrenzung oder eine bewusst leichtere Lösung.