Sicherheit und Prüfungsaufsicht

Wählen Sie die Aufsicht,
die zur jeweiligen Prüfung passt

Mit der Aktivitätsaufzeichnung lassen sich Antworten und Schritte innerhalb von NineQuiz nachträglich ansehen. Soll auch sichtbar werden, wenn Teilnehmende einen anderen Tab, ein Fenster oder eine App öffnen, aktivieren Sie die Bildschirmfreigabe. Diese Funktion ist nur am Computer verfügbar.

Aktivitäten aufzeichnenBildschirm freigebenNur am ComputerEin Gerät pro Versuch
Beaufsichtigter Versuch · AktivLena Hoffmann
×0/30Noch 24:18
Einstufungstest

18 von 30 Aufgaben

18

Welche Antwort passt am besten zur beschriebenen Situation?

18 / 30
Zu einem anderen Tab gewechselt

Das Prüfungsfenster war 18 Sekunden inaktiv

09:12
Drei getrennte Einstellungen

Aktivieren Sie nur, was diese Prüfung wirklich braucht

Die Prüfungsverantwortlichen wählen jede Funktion einzeln. NineQuiz erfasst nur Daten zu den aktivierten Einstellungen.

Sicherheit und AufsichtKeine Funktion aktiviert

Aktivitätsaufzeichnung

Speichert Antworten und Bedienhandlungen in NineQuiz. Inhalte anderer Tabs, Fenster oder Apps werden nicht aufgezeichnet.

Bildschirmfreigabe

Beim Wechsel zu einem anderen Tab, Fenster oder Programm kann NineQuiz einen Screenshot zur späteren Prüfung erstellen. Nur am Computer.

Auf ein Gerät begrenzen

Ein Versuch kann gleichzeitig nur in einem Browser oder auf einem Gerät fortgesetzt werden. Neue Tabs im selben Browser bleiben möglich.

Die Aufsicht beginnt erst nach der Aktivierung. Die Bildschirmfreigabe benötigt eine Browserfreigabe und funktioniert nur am Computer.

Nachweise mit Zeitbezug

Sehen Sie, was beim Verlassen der Prüfung geöffnet war

Bei aktivierter Bildschirmfreigabe kann NineQuiz den Bildschirm erfassen, sobald ein anderer Tab, ein Fenster oder eine App geöffnet wird. Bild, Versuch und Zeitpunkt bleiben eindeutig verbunden.

Screenshots außerhalb der Prüfung5 Bilder · Nach Ereignis sortiert×
Aufnahme um 09:18:42

Die Aufnahme zeigt den sichtbaren Bildschirm beim Wechsel aus NineQuiz.

Von der Einrichtung bis zur Prüfung

Ein nachvollziehbarer Ablauf für alle Beteiligten

01

Passende Funktionen wählen

Aktivitätsaufzeichnung, Bildschirmfreigabe und Gerätebegrenzung nach Prüfungszweck auswählen.

02

Vorher transparent informieren

Bei Bildschirmfreigabe müssen Teilnehmende einen Computer nutzen und vor Beginn die Browserberechtigung erteilen.

03

Nur konfigurierte Daten erfassen

NineQuiz zeichnet ausschließlich die zuvor aktivierten Aktivitäten oder Bildschirmereignisse auf.

04

Vor einer Entscheidung prüfen

Ereignisse, Bilder, Antworten und Prüfungsordnung gemeinsam bewerten.

Grenzen der Online-Aufsicht

Aufsicht liefert Anhaltspunkte, ersetzt aber kein gutes Prüfungskonzept

NineQuiz sieht nur den verwendeten Browser und Computer, nicht den gesamten Raum. Kein Fernaufsichtssystem kann jede Form externer Hilfe ausschließen.

Ein Hinweis ist noch kein Täuschungsnachweis

Ein Fokuswechsel kann durch eine Systemmeldung oder einen Fehlklick entstehen. Umgekehrt beweist ein unauffälliges Protokoll nicht, dass keine Hilfe genutzt wurde. Entscheidend sind Kontext, Prüfungsregeln und eine menschliche Prüfung.

Was das System nicht vollständig kontrollieren kann

01

Ein zweites Gerät

Ein Smartphone, Tablet oder weiterer Computer kann außerhalb des freigegebenen Bildschirms liegen.

02

Hilfe außerhalb des Bildes

Ausdrucke, Personen im Raum oder mündliche Hinweise erscheinen möglicherweise nie im Screenshot.

03

Verbindungs- oder Berechtigungsabbruch

Netzprobleme oder gestoppte Freigaben erzeugen Datenlücken. Diese sind nicht automatisch ein Regelverstoß.

04

Ereignis ohne ausreichenden Kontext

Zeitpunkt, Dauer, Häufigkeit und angrenzende Antworten sollten vor jeder Bewertung geprüft werden.

Geeignete Prüfungsumgebung

Für wichtige Prüfungen: Computerraum oder verwaltete Geräte

Am verlässlichsten ist die Aufsicht, wenn Bildungseinrichtung oder Unternehmen Geräte, Netzwerk, Raum und Ablauf kontrollieren.

Vorkonfigurierte Schul- oder Dienstgeräte einsetzen

Eine Aufsichtsperson im Raum vorsehen

Private Geräte vor Prüfungsbeginn weglegen lassen

Netzwerk, Konto und Bildschirmfreigabe in einem Probelauf testen

Regeln, Datenerfassung und Vorgehen bei Störungen vorab erklären

Abschreiben durch gutes Prüfungsdesign erschweren

Mit einem großen Fragenpool unterschiedliche, aber vergleichbare Prüfungen erstellen

Aufsicht ist nur eine Schutzebene. Ein strukturierter Fragenpool macht das Teilen einzelner Antworten deutlich weniger nützlich.

01

Einen breiten Pool aufbauen

Mehrere Aufgaben je Lernziel, Thema und Schwierigkeitsgrad hinterlegen.

02

Gezielt nach Gruppen ziehen

Festlegen, wie viele Aufgaben je Thema und Niveau erscheinen; vollständig freie Zufallsauswahl vermeiden.

03

Aufgaben und Optionen mischen

Unabhängige Aufgaben mischen, zusammengehörige Fall- oder Lesetexte in Reihenfolge belassen.

04

Anwendungsaufgaben nutzen

Realistische Fälle und wechselnde Daten prüfen Anwendung statt bloßes Auswendiglernen.

05

Zeit angemessen setzen

Genug Zeit für seriöse Arbeit geben, aber kein unnötig großes Suchfenster schaffen.

Beispielkonfiguration

40 Aufgaben aus einem Pool von 150

Pro Versuch werden 10 Grundlagen-, 20 Anwendungs- und 10 anspruchsvolle Aufgaben aus getrennten Gruppen gezogen. So entstehen unterschiedliche Prüfungen mit vergleichbarer Struktur.

150Aufgaben im Pool
40Aufgaben je Prüfung
3Schwierigkeitsstufen

Empfehlungen nach Prüfungssituation

Beste Kontrolle

Prüfung im Computerraum

Vorkonfigurierte Geräte, Aufsicht im Raum und ein großer Fragenpool bieten die zuverlässigsten Bedingungen.

Einheitliche Bedingungen

Prüfung auf bereitgestellten Laptops

Gleiche Browserkonfiguration, verwaltetes Netzwerk und ein Freigabecheck vor Beginn vereinfachen den Ablauf.

Mehrere Maßnahmen nötig

Prüfung von zu Hause

Aufsichtsdaten nur als Hinweis nutzen und mit Anwendungsaufgaben, Zufallsauswahl sowie gegebenenfalls einem Nachgespräch verbinden.

Möglichst unkompliziert

Übung oder Lernstandskontrolle

Oft reichen gemischte Fragen und Antwortoptionen; zusätzliche Aufsicht ist nicht immer verhältnismäßig.

Datenschutz und Transparenz

So viel Aufsicht wie nötig – ohne den privaten Raum zu filmen

NineQuiz verlangt keine Webcam und zeichnet weder Gesicht noch Raum auf. Erfasst werden Aktivitäten in NineQuiz und – nur nach Aktivierung und Freigabe – Inhalte des geteilten Computerbildschirms.

Warum NineQuiz keine Webcam verlangt

Raumvideo erfasst viele private Daten, verhindert aber nicht jede unerlaubte Hilfe

Eine Kamera kann Gesicht, Wohnung, Angehörige und Dokumente aufnehmen. Zugleich bleiben Geräte oder Personen außerhalb des Bildwinkels unsichtbar.

01

Private Räume respektieren

Lernende müssen Wohnung oder Klassenzimmer nicht dauerhaft filmen lassen.

02

Unbeteiligte schützen

Familie oder Mitbewohnende könnten ohne eigene Information im Bild erscheinen.

03

Ungleiche technische Hürden vermeiden

Kamera, Licht, Bandbreite, Behinderung oder Wohnsituation dürfen niemanden benachteiligen.

04

Speicherrisiken reduzieren

Wer unnötige Video- und Gesichtsdaten gar nicht erst erhebt, senkt das Risiko von Missbrauch und Datenpannen.

Ist eine direkte Raumbeobachtung erforderlich, sind ein beaufsichtigter Prüfungsort und verwaltete Geräte meist die passendere Lösung.

Grundsätze der Datenverarbeitung

Jede Erhebung braucht einen klaren Zweck

Schule, Hochschule, Arbeitgeber oder Prüfungsverantwortliche entscheiden über den Einsatz. Sie sollten Zweck, Umfang, Zugriffsrechte und Löschfrist vorab festlegen.

01

Daten minimieren

Nicht jede verfügbare Funktion ist für jede Prüfung erforderlich.

02

Vor Beginn informieren

Aktive Funktionen, Datenarten, Zweck und Folgen einer verweigerten Berechtigung klar erklären.

03

Zweckbindung wahren

Aufsichtsdaten nicht für Werbung oder sachfremde Verhaltensbewertungen verwenden.

04

Zugriff beschränken

Nur zuständige Personen dürfen Daten ansehen; Screenshots nicht unkontrolliert weitergeben.

05

Löschfrist bestimmen

Daten nach Benotung, Einspruchsfrist oder gesetzlicher Pflicht löschen.

06

Stellungnahme ermöglichen

Betroffene müssen Fehler melden und Ereignisse erklären können; keine automatische Sanktion.

Bei aktivierter Bildschirmfreigabe

Screenshots können prüfungsfremde Angaben enthalten

E-Mails, Nachrichten, Dateinamen oder Benachrichtigungen können unbeabsichtigt sichtbar werden. Ein allgemeiner Hinweis auf eine „beaufsichtigte Prüfung“ reicht daher nicht.

Die Information vor der Prüfung sollte klären:

Welche Funktionen aktiv sind und wann Screenshots entstehen

Wofür Bilder und Ereignisprotokolle verwendet werden

Wer innerhalb der Organisation Zugriff hat

Wie lange Daten gespeichert bleiben und wie Betroffenenrechte ausgeübt werden

Was bei verweigerter Freigabe, Verbindungsabbruch oder gestoppter Übertragung gilt

Minderjährige Lernende

Für Kinder und Jugendliche gelten erhöhte Schutzanforderungen

Ein Klick auf „Zustimmen“ genügt bei Minderjährigen nicht zwangsläufig. Schule und Träger müssen Rechtsgrundlage, Elternrolle und altersgerechte Information klären.

  • Kurze, altersgerechte Hinweise verwenden
  • Eltern oder Sorgeberechtigte nach Rechtslage und Schulvorgaben einbeziehen
  • Keine unangemessenen Nachteile wegen ungeeigneter Geräte oder abgelehnter Zusatzdaten
  • Eine zumutbare Alternative wie Prüfung in der Schule anbieten
  • Daten nicht auf privaten Endgeräten des Personals speichern und rechtzeitig löschen
Rechtlicher Rahmen

Datenschutzrecht und Prüfungsrecht müssen zusammenpassen

Welche Rechtsgrundlage und Informationspflicht gilt, hängt vom Verantwortlichen, Prüfungszweck und Standort der Teilnehmenden ab.

Deutschland / EU

DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz

Rechtmäßigkeit, Transparenz und Datenminimierung

Verantwortliche benötigen eine tragfähige Rechtsgrundlage, klare Zwecke, angemessene Zugriffs- und Löschregeln sowie gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Einwilligung ist bei Abhängigkeitsverhältnissen nicht immer freiwillig.

Schulen und Hochschulen

Landesrecht und Prüfungsordnungen

Bildungs- und Prüfungsrecht zusätzlich prüfen

Öffentliche Einrichtungen müssen insbesondere Zuständigkeit, Erforderlichkeit, Nachteilsausgleich und zulässige Alternativen nach dem jeweiligen Landesrecht klären.

Minderjährige

Jugend- und Schuldaten schützen

Altersgerechte Information und Beteiligung

Prüfen Sie, wann Sorgeberechtigte zu informieren oder einzubeziehen sind und welche weniger eingriffsintensive Alternative angeboten werden muss.

Vier Aufgaben vor dem Einsatz

  1. Anwendbares Recht und Rechtsgrundlage dokumentieren
  2. Prüfungsspezifische Datenschutzhinweise bereitstellen
  3. Zugriff, Störungsfälle, Betroffenenanfragen und Einsprüche regeln
  4. Erforderlichkeit jeder Funktion prüfen und mildere Mittel bevorzugen

iDiese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Prüfungen mit hoher Tragweite sollten Datenschutz- und Rechtsstellen einbezogen werden.

Häufige Fragen

Was Online-Aufsicht zeigen kann – und was nicht

Nein. Aktivitäten werden nur erfasst, wenn die Prüfungsverantwortlichen die Aktivitätsaufzeichnung einschalten.

Klare Einstellungen · Nachvollziehbare Hinweise

Die passende Sicherheitsstufe für jede Prüfung

Wählen Sie Aktivitätsaufzeichnung, Bildschirmfreigabe, Gerätebegrenzung oder eine bewusst leichtere Lösung.